Das Ende des "Weiter so" in der Energiepolitik

Gastbeitrag von MdB Hans-Josef Fell, Sprecher für Energie- und Technologiepolitik der grünen Bundestagsfraktion.

Es ist gerade zwei Jahre her, da ließ sich die Bundeskanzlerin noch als Klimaschützerin feiern und nahm ihren Umweltminister Gabriel in die Arktis zu einer Bildersafari mit.

2009 ist Klimaschutz wieder ein rein grünes Thema

Frau Merkel hat sich in Brüssel erfolgreich dafür eingesetzt, dass große Autos deutscher Fabrikation auch weiterhin in großen Mengen Sprit schlucken dürfen und Minister Gabriel setzt in alter Tradition voll auf Kohlesubventionen.

Merkel, Glos und Gabriel haben gemeinsam durchgesetzt, dass Kohlekraftwerke subventioniert werden dürfen.(1) Subventioniert wird jetzt auch der Neukauf von Autos über die Verschrottungsprämie und der Straßenbau soll die Konjunktur retten.

Klimaschutz ist Schnee von gestern. Die große Koalition ist schon wieder weiter gezogen und doch nur bei den alten Lösungen aus den 60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts angelangt.

Mit dem Argument, in der Wirtschaftkrise müsste die Wirtschaft geschützt werden, zementieren sie nur die überholten Strukturen, die längst gezeigt haben, dass sie nicht mehr lebensfähig sind.

Die US-Automobilindustrie hatte den Klimaschutz und die Erdölverknappung ignoriert. Jetzt steht GM vor dem Konkurs, weil viele Amerikaner die hohen Spritpreise nicht mehr zahlen konnten.

Wenn die deutsche Politik ihren Kurs weiter fährt, wird Daimler demnächst Chrysler in den Abgrund folgen.

Ein Grünes Wirtschaftswunder tut not

Dabei hätte Deutschland mit dem grünen Wirtschaftswunder der Erneuerbaren Energien und Energiespartechnologien einiges anzubieten.

In wenigen Jahrzehnten könnte die EU-Energieversorgung auf Erneuerbare Energien umgestellt werden, womit nicht nur der entscheidende Beitrag zum Klimaschutz gelänge, sondern auch ein entscheidendes Anti-Rezessionsprogramm geschaffen wäre.

Alleine in Deutschland können so mehr als eine halbe Million neue „grüne“ Arbeitsplätze bis 2020 entstehen.(2)

Die Ende 2008 verabschiedete EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien wird diesen Chancen nicht gerecht. Lediglich, dass jetzt alle EU-Staaten mit zwar schwachen aber erstmals vorhandenen Zielen für den Ausbau der Erneuerbare Energien verpflichtet werden, ist ein Fortschritt.

Doch mit dem Ziel der 20% Erneuerbare Energien ist nicht die Frage beantwortet, ob denn überhaupt noch 80% konventionelle Energien zu bezahlbaren Preisen 2020 zur Verfügung stehen werden.

Das Erdöl wird kurz nach der Wirtschaftskrise wieder verknappen, dicht gefolgt vom Erdgas und Uran. Und wer auf Kohle setzt, ist auf dem Klimaauge blind und hat übersehen, dass es gerade ein Jahr her ist, dass China und Südafrika unter Kohleverknappung litten.

Die große Koalition setzt auf ein „Weiter so„ obwohl klar ist, dass es so nicht weiter gehen kann.

Hans-Josef Fell

(1) Merkel verteidigte auch den Ausstieg aus der subventionierten Steinkohleförderung bis 2018. Mit dem geplanten sozialverträglichen Ausstieg sei eine “gute Lösung” gefunden worden, so die Kanzlerin.  Im Februar 2007 fiel die politische Entscheidung von Bund, Revierländern, RAG und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie den subventionierten Steinkohlenbergbau bis zum Jahr 2018 sozialverträglich zu beenden. Die Bundesregierung hat dazu ein Steinkohlefinanzierungsgesetz in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Die Gesamtfinanzierung des Auslaufprozesses umfasst neben den Bundeshilfen auch Länderhilfen und den RAG-Eigenbeitrag. Darüber hinaus hat die RAG-Stiftung die Finanzierung der Ewigkeitslasten übernommen. (3)

(2) Vgl. Beitrag: Angela Merkels Pfeifen im Walde

(3) Das Steinkohlefinanzierungsgesetz regelt die vom Bund für die sozialverträgliche Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Ende des Jahres 2018 ab dem Jahr 2009 bereitzustellenden Beihilfen. Dies beinhaltet, dass das bestehende Instrument des Anpassungsgeldes für ältere Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus fortgesetzt wird. In Übereinstimmung mit der kohlepolitischen Verständigung vom 7. Februar 2007 sieht das Gesetz vor, dass der Deutsche Bundestag die Entscheidung über die Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus im Jahre 2012 überprüft.

Die Gesamtfinanzierung des Auslaufprozesses umfasst die durch das Steinkohlefinanzierungsgesetz geregelten Hilfen des Bundes, die in der Rahmenvereinbarung zwischen dem Bund, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und der RAG AG von den beiden Revierländern zuge­sagten Hilfen und den von der RAG darin übernommenen Eigenbeitrag sowie die von der RAG-Stiftung im Rahmen des Erblastenvertrages zwischen den Revierländern und der Stiftung über­nommene Finanzierung der Ewigkeitslasten.

Die Beihilfen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission. Die Bundesregierung hat das gesamte Auslaufpaket mit einer konkreten Planung für die bis zum Ende des Jahres 2018 stillzulegenden Steinkohlebergwerke bei der EU-Kommission notifiziert.

(Photo: Kenyai)
(Photo: Rainer Zimmermann)
(Photo: courtesy Hans-Josef Fell)

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