Die Affäre Tauss – wie demontiert man einen Datenschützer?

“Heute Nachmittag wurden die Privaträume und das Berliner Abgeordnetenbüro des SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss vom Berliner LKA durchsucht. Um den Behörden die Durchsuchungen zu ermöglichen, hatte der Immunitätsausschuss des Bundestags am Vormittag die parlamentarische Immunität von Tauss aufgehoben. Ihm wird vorgeworfen, „strafrechtlich relevantes Bildmaterial“ zu besitzen – die Rede ist von „Kinderpornographie“. Tauss soll einem Verdächtigen aus Bremerhaven per Handy eine MMS geschickt haben und von ihm auch eine DVD erhalten haben – jeweils mit strafbarem Inhalt. Ein Sprecher der gegen Tauss ermittelnden Staatsanwaltschaft Karlsruhe spricht von einem Anfangsverdacht – es könne sich jedoch auch herausstellen, „dass er komplett unschuldig ist“. Ein schwerer und unappetitlicher Vorwurf, der im Raum steht. Kinderpornographie ist ein Tabu-Thema – das Metier ist derart negativ besetzt, dass es sich auch hervorragend dafür eignet, die Internetzensur voranzutreiben. Wer verteidigt schon gerne Pädophile? Tauss´ Leumund ist damit schwer beschädigt – egal, was die Ermittlungen ergeben. Das alles wäre eine schmutzige Randnotiz, wenn es nicht ausgerechnet Jörg Tauss wäre, gegen den ermittelt wird.”

Im Zweifel für den Angeklagten, das wurde sehr betont im Verlauf der ersten Ermittlungen gegen den Bundestagsabgeordneten Tauss. Und doch scheint aus unserer Sicht faktisch das Gegenteil stattzufinden. Vielleicht, vielleicht soll hier ein Datenschützer mit perfiden Mitteln mundtot gemacht werden. Man kann ja nie wissen, wie ungeschickt sich einer anstellt. Aber das ein Abgeordneter sich kinderpornografisches Material fürs Privatvergnügen auf seinen Dienst-PC im streng überwachten Netz des Bundestags lädt, ist nun wirklich hochgradig unglaubwürdig. Lesen Sie zu diesem Thema den Rest des obigen Artikels auf dem Spiegelfechter.

— Schlesinger

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